+++ Mitgliederversammlung fand am 13.03.2026 statt: Vorstandserweiterung auf 10 Personen +++ Ab dem 1.7.2026 gilt die neue Beitragsordnung
S.u.S. Beckhausen 05 e.V.

Verhaltenskodex für den Trainings-, Spiel- und Betreuungsbetrieb

Als Trainer/in bzw. Betreuer/in bei S.u.S. Beckhausen 05 e.V. übernehme ich eine hohe Verantwortung für die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Um allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit im Vereinsalltag zu geben, verpflichte ich mich zur Einhaltung folgender Grundsätze:

1. Grundhaltung und Respekt

Ich achte die Persönlichkeit jedes Kindes unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sportlichem Leistungsstand. Ausgrenzung, Mobbing und abwertende Äußerungen haben bei uns keinen Raum. Lautes Coachen über Distanz auf dem Platz dient ausschließlich der taktischen Spielanleitung und Spielorganisation – niemals der persönlichen Demütigung eines Spielers.

2. Vier-Augen-Prinzip

Einzelgespräche oder Einzeltrainings finden nicht hinter verschlossenen Türen statt. Türen bleiben geöffnet oder weitere Erwachsene befinden sich in Sichtweite. Die Erstversorgung verletzter Kinder erfolgt stets im einsehbaren Bereich der Platzanlage oder Halle.

3. Kabinen- und Duschregeln

Umkleide- und Duschräume sind geschützte Rückzugsorte. Trainer halten sich während des Duschens und Umziehens nicht dauerhaft in der Kabine auf. Besprechungen finden vor oder nach dem Umziehen bei vollständig bekleideten Spielern statt. In allen Kabinen und Duschen gilt ein striktes Foto- und Videoverbot.

4. Angemessener Körperkontakt

Körperkontakt beschränkt sich auf sportbezogene Hilfestellungen (Bewegungskorrektur) oder sportliche Gesten (Abklatschen, Shakehands). Die persönlichen Scham- und Intimgrenzen der Kinder werden strikt respektiert. Fühlt sich ein Kind unwohl, wird der Körperkontakt sofort eingestellt.

5. Fahrten und Auswärtsspiele

Einzelfahrten zwischen einem Trainer und einem minderjährigen Kind sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte eine Einzelfahrt aus organisatorischen Gründen unumgänglich sein, erfolgt dies nur nach vorheriger, formloser Information der Erziehungsberechtigten (z. B. telefonisch oder per kurzer Nachricht). Fahrzeuge müssen verkehrssicher und alle Mitfahrenden vorschriftsmäßig gesichert sein.

6. Digitale Kommunikation

Die Kommunikation mit minderjährigen Spielern erfolgt grundsätzlich transparent über offizielle Mannschaftsgruppen, in denen auch Eltern bzw. die Jugendleitung vertreten sind. Private 1:1-Chats zwischen Trainern und Kindern sind unzulässig. Mannschaftschats dienen ausschließlich organisatorischen Zwecken (Termine, Treffpunkte, Spielabsagen).

7. Übernachtungen und Freizeiten

Bei mehrtägigen Veranstaltungen und Trainingslagern schlafen Erwachsene und Minderjährige in getrennten Räumen. Betreuerteams achten bei gemischten Gruppen auf eine angemessene personelle Begleitung.

8. Eignung und Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Als Haupttrainer lege ich dem Verein vor Aufnahme meiner Trainertätigkeit ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (nach § 72a SGB VIII) zur vertraulichen Einsichtnahme vor. Die Beantragung bei den Behörden ist für meine ehrenamtliche Tätigkeit über eine Bescheinigung des Vereins kostenfrei.

Stand: 27.10.2026, Fassung 1

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